Wann kann man die Kfz-Versicherung wechseln?
Generell gibt es vier gültige Fälle zum Wechseln.
1. Neuzulassung bzw. Fahrzeugwechsel
Sie kaufen ein neues Fahrzeug. Ob das neu oder gebraucht ist, spielt dabei keine Rolle. In diesem Fall können Sie sich für eine Versicherung Ihrer Wahl entscheiden.
In diesem Fall bedarf keine zusätzliche Kündigung mehr, wenn das alte Fahrzeug abgemeldet oder veräußert worden ist.
2. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Ihre Versicherungsbeiträge werden vom Versicherer erhöht. So lange diese Erhöhung nicht durch eine Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse aufgrund eines Schadenfalls geschehen ist, haben Sie nun ein Sonderkündigungsrecht.
3. Sonderkündigungsrecht im Schadensfall
Im Schadenfall verfügen beide Parteien, sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer über ein Sonderkündigungsrecht. Bitte auf die Fristen achten.
4. Fristgerechte Kündigung zum Ende jedes Versicherungsjahres. .
Die fristgerechte Kündigung dürfen Sie ohne Angabe von Gründen aussprechen. Allerdings muss sie bis zum 30. November eines Jahres bei Ihrer Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, wenn der Vertrag zum 31. Dezember endet.